Internationale Entwicklungen

EU

  • Ecofact Regulierungs Factsheets: AMAS steht mit dem im Bereich ESG-Risikoanalyse tätigen Unternehmen ECOFACT in einer Kooperation, um den Verbandsmitgliedern einen vertieften Einblick auf sich laufend weiter entwickelnden regulatorischen Rahmenbedingungen und Regulierungsinitiativen in der EU zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Partnerschaft schaltet die AMAS quartalsweise Factsheets zu EU-Regulierungen auf und aktualisiert diese laufend. Die Factsheets enthalten neben den wichtigsten regulatorischen Entwicklungen auch den Implementierungszeitplan sowie Empfehlungen zur Implementierung.
    • Factsheet 1 – Sustainable Finance Disclosure Requirements
    • Factsheet 2 – Taxonomy
    • Factsheet 3 – MiFID II
    • Factsheet 4 – Principal Adverse Impacts (PAI)


  • EU-Taxonomy: Die EU-Taxonomie-Verordnung repräsentiert ein europäisches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Aktivitäten. Sie ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten und bietet eine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit. Damit klärt die Taxonomie die zwingend nötigen Begriffe, ohne welche keine Messbarkeit und Vergleichbarkeit möglich ist. Grundsätzlich versucht die Taxonomie, die Frage zu beantworten: Was kann als ökologisch nachhaltige Aktivität angesehen werden? In ihrem Aufbau definiert die Taxonomie definiert sechs Umweltziele. Eine wirtschaftliche Aktivität gilt dann als nachhaltig, wenn diese mindestens eines dieser Ziele unterstützt, ohne gleichzeitig einem der anderen der Ziele signifikanten Schaden zuzufügen. Die Taxonomie ist noch nicht direkt mit den aktuellen Versionen von SFDR und NFRD verknüpft, ist jedoch in der Lage diese Regelungen weiter zu spezifizieren. Dies geschieht voraussichtlich mit der Weiterentwicklung von SFDR (Level 2) durch die technischen Regulierungsstandards (RTS).
    Die AMAS beobachtet die regulatorischen Entwicklungen und Diskussionen in der EU genau. Derzeit setzt die AMAS auf Branchenvereinbarungen und eine Selbstregulierung und kann aufgrund bestehender Unklarheiten und fehlenden Details noch nicht beurteilen, inwiefern eine Anpassung an die EU-Taxonomie das Schweizer Ziel unterstützt, ein führender Hub für Sustainable Finance zu werden.


  • SFDR: Die EU-Verordnung EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verpflichtet über ein Regelwerk Finanzmarktteilnehmer über ihre Nachhaltigkeitsrisiken zu berichten. SFDR gilt dabei sowohl auf der Unternehmensebene als auch auf der Produkteebene: Das heisst, Unternehmen müssen über den Umgang solcher Risiken als Organisation berichten und über solche Risiken, die ihre Finanzprodukte betreffen. Auch Finanzmarktteilnehmer, die keine ESG-bezogenen Produkte anbieten, sind aufgefordert über Nachhaltigkeitsrisiken zu berichten. Wenn ein Finanzunternehmen ESG-bezogene Produkte anbietet, verlangt die SFDR zusätzliche Angaben über die Ausgestaltung dieser Produkte in Bezug. SFDR ist seit dem 10. März 2021 in Kraft, zunächst in der sogenannten «Entwicklungsstufe 1» - Level 1. In dieser sind vorerst die grundlegenden Rahmenprinzipien für die Verordnung festgelegt. SFDR Level 2 tritt mit den technischen Regulierungsstandards (RTS) Anfang 2023 in Kraft.


  • NFRD: Die Non-Financial Reporting Directive (NFDR) wurde im Jahr 2014 als EU-Richtlinie zur Regelung der Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen durch Unternehmen verabschiedet. Sie besagt, dass ab 2018 ESG-Informationen zur Unternehmensberichterstattung gehören müssen. Die NFDR gilt nur für grosse Unternehmen, sprich für «Unternehmen von öffentlichem Interesse». Die Nicht-Offenlegung von ESG-Informationen ist erlaubt, sofern dies transparent und begründen wird. In der Schweiz existieren solche vergleichbaren Offenlegungspflichten bislang nicht. Hingegen ist eine verbindliche Umsetzung einer Klimaberichterstattung ist gemäss den TCFD-Empfehlungen für grosse Unternehmen bis im Jahr 2023 vorgesehen.

Globale Entwicklung

  • GFANZ: Die Glasgow Financial Alliance for Net Zero (GFANZ) ist die Dachorganisation für die diversen internationalen Netto-Null-Allianzen. GFANZ wurde 2021 im Hinblick auf die COP26 Klimakonferenz in Glasgow gegründet, um die Vielzahl von Initiativen und Aktivitäten im Finanzsektor für das Erreichen der Klimaziele von Paris zu koordinieren. In Allianzen wie der Net-Zero Asset Managers Initiative, mit der AMAS als Supporting Organisation, verpflichten sich Finanzmarktakteure, ihre Portfolien und Geschäftsaktivitäten bis spätestens 2050 auf das Netto-Null-Ziel auszurichten und so den Übergang zu einer Netto-Null-Emissions-Wirtschaft zu beschleunigen. Weitere Allianzen unter dem GFANZ-Dach sind die Net-Zero Banking Alliance, die Net-Zero Insurance Alliance, die Net-Zero Asset Owner Alliance und die Paris Aligned Investor Initiative58. Der Bundesrat hat den Schweizer Finanzmarktakteuren nahegelegt, internationalen Netto-Null Allianzen beizutreten, um das Ziel, ein führender Hub für Sustainable Finance zu unterstützen.